Im Vergleich zum MSI GL72M mit normaler Festplatte, erhalten Kaufinteressierte beim GL72MVR eine 256 GByte große SSD dazu. Die restliche Ausstattung unterscheidet sich im Vergleich zum GL72M nicht, nur der Preis für das GL72MVR liegt höher, aktuell ist es für 1.393 Euro zu haben. Wichtiger Hinweis noch: Beide Systeme kommen in den gezeigten Schnäppchenangeboten ohne Windows-Lizenz.
Wer mit einem Highend-Modell liebäugelt, greift zum MSI GT75VR. Hier verbaut MSI die derzeit performanteste Hardware im Notebook-Format: Mit dem Intel Core i7-7820HK kommt ein noch leistungsfähigerer 4-Kern Prozessor zum Einsatz, dazu passt die NVIDIA GeForce GTX 1080 Grafik mit 8 GByte VRAM sehr gut. Hier bekommen Sie die volle Gaming-Performance, die früher nur Desktop-Gamingstationen vorbehalten war. WhisperMode und Battery Boost sind auch hier mit an Bord.
Außerdem stecken 32 GByte Arbeitsspeicher unter der Haube und die 1 TByte große Festplatte wird von einer 512 GByte großen SSD ergänzt. Der verbaute Bildschirm ist zwar wie bei den anderen Modellen 17,3 Zoll groß, er schafft aber UHD-Auflösung, sprich das Notebook ist auch fit für Games jenseits von Full-HD. Auch die Akkus im Top-Modell sind mit 5.225 mAh leistungsfähiger. Der verbaute USB 3.1 Type-C Port ist zu Thunderbolt 3 kompatibel und ein 10 GBit Netzwerkanschluss darf in dieser "Höllenmaschine" auch nicht fehlen. Der Preis von 3.139 Euro für das Highend-Notebook ist zwar hoch, aber für die gebotene Leistung mehr als fair.
Hinweis: Mindfactory bietet mit dem sogenannten Midnight-Shopping Kunden die Möglichkeit bei Bestellungen zwischen 0 Uhr (Mitternacht) und 6 Uhr morgens die Versandkosten zu sparen. Bei einigen Artikeln wird darüber hinaus automatisch ein kostenloser Versand gewährt.
Mit dem Kauf eines Notebooks inklusive NVIDIA-Grafikkarte der neuesten Generation, erhalten Sie nicht nur Top-Performance in Videospielen, sondern profitieren auch vom kostenlosen Software-Paket - Geforce Experience. Hierüber erhalten Sie immer die neuesten Game Ready-Treiber, die auch aktuell erscheinende Spiele optimal ausreizen. Die Treiber werden dabei automatisch aktuell gehalten. Doch die eigentlichen Highlights für Gamer sind die InGame-Features Shadowplay und Ansel. Beide Funktionen sind für Nutzer einer unterstützten NVIDIA-Grafikkarte kostenlos.
Mit Shadowplay nehmen Sie Ihre Spielesessions mit minimaler Prozessorbelastung auf und können optional auch auf Facebook, Twitch oder YouTube livestreamen. Das Ganze lässt sich ganz einfach über ein Ingame-Overlay steuern.
Ansel muss man gesehen haben. Hiermit können Sie in Spielen ultrahochaufgelöste Fotos (Stichwort Gigapixel-Screenshot) direkt aus dem Spiel festhalten. Optional mit HDR-Effekt, Stereo-Fotos oder auch als 360-Grad-Photosphear-Aufnahme. So werden unvergessliche Gaming-Momente perfekt festgehalten und können später sogar mit VR-Brillen angesehen werden. Perfektionisten können Aufnahmen im Nachhinein mit Filtern bearbeiten, um den Bildern einen einzigartigen Charakter zu geben. Um eine perfekte Aufnahme mit Ansel zu machen, werden Spiele kurz pausiert und der Kamerawinkel kann dann frei eingestellt werden.
Zum 1. April 2016 hat die Luftfahrtorganisation ICAO ihre Transportbestimmungen verschärft: Seitdem dürfen Sendungen mit Lithium-Ionen-Akkus nur noch an Bord von Frachtmaschinen befördert werden und nicht mehr in Frachträumen von Passagierflugzeugen. Welche Auswirkungen hat das für Privatleute wie Händler, und welche Bestimmungen müssen überhaupt beachtet werden, wenn man Lithium-Ionen-Akkus einzeln oder zusammen mit einem Gerät verschicken will?
Obwohl brennende Handy-Akkus oder Rückrufaktionen von Notebook-Herstellern extrem selten vorkommen, so zeigen die wenigen dennoch auftretenden Vorfälle selbst Unbedarften, dass Lithium-Ionen-Akkus Gefahr bergen. Sie werden von den Vereinten Nationen (UN, United Nations) grundsätzlich als Gefahrgut der Klasse 9 eingestuft – was bedeutet, dass beim Versand besondere Vorschriften zu beachten sind.
Diese Vorgaben betreffen nicht nur Händler, sondern auch Privatleute: Wer sein altes Notebook, sein jüngst ersetztes Smartphone oder seine überflüssig gewordene Digitalkamera bei eBay verkauft und die Ware dem Neubesitzer zuschickt, der versendet ebenfalls Lithium-Ionen-Akkus und muss sich an die Vorschriften halten. Mit der Aufgabe einer Sendung erklärt man rechtlich bindend gegenüber dem Transporteur, dass man sich an alle geltenden Verpackungsvorschriften hält beziehungsweise dass undeklarierte Sendungen kein deklarierungspflichtiges Gefahrgut enthalten.
Wer also einen Smartphone-Akku zum Versand lose in eine Luftpolstertasche packt und unbedarft in den Briefkasten wirft, handelt ordnungswidrig. Dass solch ein Versand in den meisten Fällen wohl trotzdem gutgehen dürfte, ändert daran nichts: Nur weil es kaum vorkommt, dass Tanklaster in Flammen aufgehen, würde wohl niemand auf die Idee kommen, die der Sicherheit dienenden Transportrichtlinien für Benzin aufzuweichen.
Auch das Postgeheimnis – frei nach dem Motto „das kriegt doch eh keiner mit“ – hilft nicht weiter: Beispielsweise behält sich DHL explizit das Recht vor, Sendungen im Verdachtsfall auf Gefahrgut zu prüfen. Das geschieht mit ziemlicher Sicherheit spätestens dann, wenn ein Paket tropft oder raucht – sei es das eigene oder ein anderes, dass das eigene beschädigt. Gemäß den mit Abgabe der Sendung akzeptierten AGB darf das Unternehmen alle entstandenen Kosten vom Absender nachfordern, wenn die Sendung nicht vorschriftenkonform war – von eventuellen strafrechtlichen Folgen ganz abgesehen.